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Der
bischöfliche Gerichtshof am Grab von Pater Viktrizius. (Foto:
Heimatverein Vilsbiburg)
Vor genau 80 Jahren war
der Seligsprechungsprozess für Pater Viktrizius Weiß, fünf Jahre
nach dessen Tod, in eine erwartungsvolle Phase gerückt. Erste
Untersuchungen zur schriftlichen Hinterlassenschaft wurden in Passau
angestellt. In
einer Rückschau erinnert der Vilsbiburger Anzeiger vom 9. August
1958 an die Ankunft von Pater Viktrizius in Vilsbiburg: „Am 8.
August sind es auf dem Tag genau 50 Jahre, dass Pater Victricius,
der jetzt in der Wallfahrtskirche begraben liegt und der, wie alle
Vilsbiburger hoffen, schon in Kürze selig gesprochen werden wird,
als Exprovinzial in das Kapuzinerkloster Vilsbiburg versetzt wurde.“
Mit der Seligsprechung an sich, ging es dann doch nicht so schnell,
denn noch heute warten die Vilsbiburger auf ein Zeichen aus Rom.
Nach dem Tod von Pater Viktrizius am 8. Oktober 1924 - verstorben
auf Maria Hilf - wurde der Leichnam zunächst im dortigen
Kapuzinerfriedhof begraben. Die große Verehrung und auffallende
Erhörungen machten es nötig, schon nach drei Jahren den Verstorbenen
in die Gruft im südlichen Seitenschiff von Maria Hilf zu überführen.
Dies was mit Genehmigung durch Bischof Dr. Antonius von Henle am 19.
Oktober 1927 erfolgt. Der „Ruf der Heiligkeit“ des Verstorbenen war
so tief begründet, dass man wohl mit Sicherheit auf einen baldigen
Seligsprechungsprozess warten konnte. In weiser Voraussicht hatte
das Provinzialat der Bayerischen Kapuziner schon wenige Wochen nach
dem Tode von Pater Viktrizius die Weisung ausgegeben, dass alle
Mitbrüder die irgendwelche Kenntnisse über sein Leben hatten, dies
unter Eid schriftlich niederzulegen hatten. Ob diese nach ihrem
Urteil für die Tugenden oder gegen die Tugenden des Verstorbenen
sprechen würde. Es wurde auch dafür gesorgt, dass alsbald die noch
lebenden Geschwister, seine Bekannten aus dem Weltklerus, seine
ehemaligen Studiengenossen, sowie sonstigen Bekannten aus der
Laienwelt ihre Erinnerungen niederlegten, größtenteils unter Eid.
Man wollte verhindern, dass wertvolle Informationen, vielleicht
durch den Tod von besonders wichtigen Zeugen verloren gingen. Auf
diese Weise kam auch innerhalb kurzer Zeit viel Material zusammen,
welches zur Vorbereitung des Seligsprechungsprozesses diente. Große
Schwierigkeiten machte die Überprüfung der vielen hinterlassenen
Schriften, sie mussten sorgsam gesammelt, gelesen und in einem
Schriftbild erfasst werden. Darunter fielen alle persönlichen
Briefe, die Doktorarbeit, die Regelerklärung, sein geistliches
Tagebuch, alle amtlichen Erlasse als Provinzial, Vorträge und
Predigten. Befürchtet wurde
schon vor 80 Jahren, dass der Prozess mancherlei Schwierigkeiten
bringen könnte. Schon allein wegen der Tatsache, dass Pater
Viktrizius fünf Mal das vertrauensvolle Amt eines Provinzial, des
höchsten bayerischen Kapuziners innegehabt hat. Dann kann man sich
auch die Fülle an Arbeit vorstellen, welcher Genauigkeit kirchliche
Seligsprechungsprozesse unterliegen. Am
Tag des heiligen Franz Xaver, den 3. Dezember 1929 wurde im
bischöflichen Palast in Passau die erste Sitzung zur Seligsprechung
von Pater Viktrizius abgehalten: „Super scriptis“ - über die
schriftlichen Hinterlassenschaften des in Heiligkeit Verstorbenen.
Der damalige Kapuziner-Ordensgeneral hatte den um den
Seligsprechungsprozess des Bruders Konrad von Parzham hoch
verdienten Pater Josef Anton wiederum als Vizepostulator des
Seligsprechungsprozesses aufgestellt. Und schon 1930 schreibt Pater
Ingbert Naab: „Wir wissen nicht wie lange es dauern wird, bis die
Verhandlungen zu einem günstigen Ausgang führen werden. Aber wir
geben der freudigen Erwartung Ausdruck, dass der gottselige Pater
Viktrizius einmal selig gesprochen, und die Ehre der Altäre erlangen
wird.“
In
den nachfolgenden Jahren blieb die Erinnerung an den „Ehrwürdigen
Diener Gottes“ Pater Viktrizius immer lebendig – der Ruf der
Heiligkeit verdichtete sich; am 25. April 1935 eröffnete Bischof
Michael Buchberger in Regensbug den Prozess für eine Seligsprechung.
Der Bischöfliche Gerichtshof besuchte am gleichen Tag das Grab des
„Dieners Gottes“ in der Wallfahrtskirche Maria Hilf in Vilsbiburg.
Zum Gerichtshof gehörten: Monsignore Forster, Domvikar und Notar.
Prälat Wührl, Domkapitular und Richter. Prälat Münz, Domkapitular
und Richter. Pater Josef Anton Kessler, Vizeposthulator. Prälat Dr.
Krieg, Hochschulprofessor in Regensburg, Vorsitzender des
Gerichtshofes. Monsignore Meierl, Seminardirektor, Glaubensanwalt,
genannt „Advokat des Teufels“.Vom Dienstag den 7. Mai
1935 bis Donnerstag tagte in Vilsbiburg der bischöfliche Gerichtshof
des Seligsprechungsprozesses. Der Gerichtshof verhörte vier
Karmelitinnen, die hochbetagte Ausgeherin des Kloster Kreszenz Reibl
und den Krankenbruder Hermas.
Insgesamt wurden in der Vernehmung zur Seligsprechung 53 Zeugen
befragt. Alle Zeugen hatten gemeinsam geäußert, sie haben Pater
Viktrizius schon zu seinen Lebzeiten für einen Heiligen gehalten.
Domkapitular Prälat Bernhard Hauth aus Passau berichtete: „Mir kam
das heiligmäßige Leben des Pater Viktrizius mehr zum Bewusstsein als
das des heiligen Bruders Konrad, den ich persönlich kannte.“ Der
damalige Pfarrer Josef Seidenberger in Hohenkammer, erinnerte sich
noch gut an seine Zeit als Kaplan in Geisenhausen und an die
alljährliche Wallfahrt der Pfarrei nach Vilsbiburg: „Wenn ich
gelegentlich der erwähnten Wallfahrt im Kloster der Kapuziner zum
Mittagessen eingeladen war, saß ich immer an der Seite des
Exprovinzial Pater Viktrizius. Ich hatte immer das Gefühl, da
befindest du dich neben einem Heiligen, da gehörst zu eigentlich gar
nicht hin.“1935 wurde der
Informationsprozess über die Tugenden des „Diener Gottes“ und die
auf seine Anrufung erfolgten Wunder, von dem durch Bischof Michael
Buchberger eingesetzten Gerichtshof in Regensburg begonnen und im
darauf folgenden Jahr vollendet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte erst 1953/54 der durch politische
und kriegerische Ereignisse stark beeinträchtigte Apostolische
Prozess aufgenommen und beendet werden.
Als
besondere Eigenschaft müssen wir die natürliche Einfachheit und
Demut von Pater Viktrizius bezeichnen. Sein ganzer Lebensplan prägt
sich in seinem Vorsatz aus: „Ama nesciri et pro nihilo reputari“,
aus dem lateinischen übersetzt: „Liebe unbekannt zu bleiben und für
nichts geachtet zu werden“.
Diesen Lebensgrundsatz suchte er mit größter Zähigkeit und zugleich
mit einer ganz natürlichen Selbstverständlichkeit durchzuführen.
Pater
Ingbert Naab schreibt 1930: „ Es ist immer eine Gnade für ein Land
und für ein Volk, wenn das höchste Urteil der Kirche den
überragenden Tugendgrad eines Verstorbenen bestätigt, und die auf
seine Fürbitte erlangten Erhörungen als Wunder anerkannt werden.“ 1958
wird berichtet: Die Causa befindet sich zurzeit in einem
hoffnungsvollen Stadium, so dass wir wohl bald mit der
Seligsprechung des Diener Gottes P. Viktrizius Weiß, des Priesters,
Ordensmannes und Kapuzinerprovinzials rechnen dürfen!Peter
Käser
Vilsbiburger Anzeiger, 10. April 1935, 6. Mai 1935, 9. Mai 1935.
P. Viktricius
Weiß, Kapuziner, in: 1200 Jahre Bistum Regenburg, 1939, S. 260.
P. Ingbert
Naab: P. Viktrizius Weiß O. M. Cap. Ein Lebensbild, Seite 202.
© Peter Käser, Zenelliring 43/Binabiburg,
84155 Bodenkirchen.
Tel:08741 6999, e-mail:
kaeserpe@t-online.de
Dezember 2009
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