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Der Vilsbiburger Stadtrat hat die Grenzen der Innenstadt definiert, um Außen- und Innenbereich klar unterscheiden zu können. Dies ist vor allem für die Entscheidung künftiger Geschäftsansiedlungen von großer Bedeutung. |

| Zur Innenstadt gehören demnach: Landshuter Straße, Freiung, Obere Stadt, Frontenhausener Straße, Schützenstraße, Seyboldsdorfer Straße, Floßgasse, Färberanger, Stadtplatz, Löchl, Untere Stadt, Veldener Straße Die Grenzen werden gebildet: Bergstraße/Nagelschmiedgasse, Veldener Straße/Ecke Schwaiblmeierweg, Freiung, Schützenstraße, Kirchenweg, Pfarrbrückenweg. Erwünschte, zentrumstypische Warenbereiche - Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren, Lebensmittelhandwerk - Drogeriewaren, Kosmetika, Pharmazie - Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren, Wolle, Stoffe, sonstige Textilien und Modewaren, Kurz- waren, Handarbeiten - Lederbekleidung und sonstige Lederwaren - Schuhe, Orthopädie - Sportartikel - Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften, Bücher - Spielwaren und Bastelartikel - Uhren, Schmuck, Silberwaren - Optische und feinmechanische Erzeugnisse - Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe, Geschenkartikel - Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör - Nähmaschinen und Zubehör - Waffen und Jagdbedarf - Fotogeräte, Videogeräte, Fotowaren - Elektrowaren - Musikalien - Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Tonträger - Computer und Zubehör Genauere Auskünfte bei der Stadtverwaltung Vilsbiburg www.vilsbiburg.de Foto: WG |