Grenzen der Innenstadt Vilsbiburgs
Stadtratsitzung vom 16. Juni 2008

Innenstadt Vilsbiburg

Der Vilsbiburger Stadtrat hat die Grenzen der Innenstadt definiert, um Außen- und Innenbereich klar unterscheiden zu können. Dies ist vor allem für die Entscheidung künftiger Geschäftsansiedlungen von großer Bedeutung.

Lageplan:  Innenstadtbereich

Zur Innenstadt gehören demnach:
Landshuter Straße, Freiung, Obere Stadt, Frontenhausener Straße, Schützenstraße, Seyboldsdorfer Straße, Floßgasse, Färberanger, Stadtplatz, Löchl, Untere Stadt, Veldener Straße
 
Die Grenzen werden gebildet:
Bergstraße/Nagelschmiedgasse, Veldener Straße/Ecke Schwaiblmeierweg, Freiung, Schützenstraße, Kirchenweg, Pfarrbrückenweg.
   
Erwünschte, zentrumstypische Warenbereiche
-
Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren, Lebensmittelhandwerk
- Drogeriewaren, Kosmetika, Pharmazie
- Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren, Wolle, Stoffe, sonstige Textilien und Modewaren, Kurz-
  waren, Handarbeiten
- Lederbekleidung und sonstige Lederwaren
- Schuhe, Orthopädie
- Sportartikel
- Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften, Bücher
- Spielwaren und Bastelartikel
- Uhren, Schmuck, Silberwaren
- Optische und feinmechanische Erzeugnisse
- Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe, Geschenkartikel
- Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör
- Nähmaschinen und Zubehör
- Waffen und Jagdbedarf
- Fotogeräte, Videogeräte, Fotowaren
- Elektrowaren
- Musikalien
- Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Tonträger
- Computer und Zubehör

Genauere Auskünfte bei der Stadtverwaltung Vilsbiburg www.vilsbiburg.de 

Foto:   WG
 

 

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